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Medienmitteilung Gemeinderat Bühler vom 25. Juni 2024

Konstituierung des Gemeinderates; Ergänzungswahlen; Totalrevision vom Reglement über die Beiträge an private Schulweg-Transporte; Nationale Fahrplanvernehmlassung 2025; Kreditfreigabe Umbau Schulleiterbüro Dorfstrasse 21 "Rätschkachel"; Sommerferienöffnungszeiten Gemeindeverwaltung Bühler; Kreditfreigabe für die Anschaffung von Notstromaggregaten; Kreditüberschreitung Walderschliessung, Rämsen-Harzig

Konstituierung des Gemeinderates für das Amtsjahr 2024/2025

Der Gemeinderat hat sich an seiner 1. Sitzung des Amtsjahres 2024/2025 neu konstituiert. Da jedoch kein Gemeinderat von seinem Amt zurückgetreten ist und niemand sein Ressort abgeben bzw. tauschen möchte, bleibt der Gemeinderat gleich konstituiert wie im vergangenen Jahr. Für das Jahr 2025 wurden bereits die neuen Sitzungstermin für den Gemeinderat [pdf, 66 KB] festgelegt.

Ergänzungswahlen für die auf Ende des Amtsjahres 2023/2024 zurücktretenden Mitglieder vom Gemeinderat bestellten Kommissionen und Abordnungen

Zwei Kommissionsmitglieder haben Ihren Rücktritt auf Ende Amtsjahr 2023/2024 bekanntgegeben. Diese konnten an der Gemeinderatssitzung vom 6. Juni 2024 teilweise neu besetzt werden. Für die Primarschulkommission konnte anstelle von Sabrina Tarolli neu Robert Sporn in das Amt gewählt werden. Der Gemeinderat gratuliert Robert Sporn zu seiner Wahl und wünscht ihm viel Erfüllung bei seiner Kommissionstätigkeit. In der Spielplatzkommission bleibt nach dem Rücktritt von Ursina Wild eine Vakanz. Personen die sich als Kommissionsmitglied in der Gemeinde einbringen möchten, können sich gerne weiterhin bei der Gemeindekanzlei melden.

Totalrevision vom Reglement über die Beiträge an private Schulweg-Transporte in der Gemeinde Bühler

Der Gemeinderat hat das überarbeitete Reglement über die Beiträge an private Schulweg Transporte in der Gemeinde Bühler zuhanden der Volksdiskussion verabschiedet.

Die Volksdiskussion zum Reglement über die Beiträge an private Schulweg-Transporte in der Gemeinde Bühler läuft bis 25. August 2024. Im Rahmen der Volksdiskussion gemäss Art. 12 Abs. 1 der Gemeindeordnung kann der Gemeinderat wichtige Sachfragen und Reglemente während einer von ihm zu bestimmenden Frist der Volksdiskussion unterstellen. Gemäss Abs. 2 ist jedermann befugt, Anregungen und Änderungswünsche einzureichen.

Die Einwohner:innen sind hiermit eingeladen, von diesem Mitwirkungsrecht Gebrauch zu machen. Der Entwurf des Reglements über die Beiträge an private Schulweg-Transporte in der Gemeinde Bühler kann bei der Gemeindekanzlei bestellt oder auf der Webseite eingesehen werden. Stellungnahmen sind bis spätestens 25. August 2024 schriftlich bei der Gemeindekanzlei (zuhanden des Gemeinderates, Dorfstrasse 42, 9055 Bühler) oder per Mail an info@buehler.ar.ch einzureichen.

Nationale Fahrplanvernehmlassung 2025

Der Gemeinderat wurde eingeladen an der Nationalen Fahrplanvernehmlassung 2025 teilzunehmen. Der Gemeinderat hat sich vernehmen lassen, im Kampf um bessere ÖV-Anschlüsse vor allem im Bereich der Fernverkehrslinien.

Kreditfreigabe Umbau Schulleiterbüro Dorfstrasse 21 "Rätschkachel"

Die Hochbaukommission hat beim Gemeinderat die Kreditfreigabe von CHF 67'500.00 beantragt. Diese wurde bewilligt. Das Geld wird benötigt für den Umbau des Erdgeschosses an der Dorfstrasse 21 zum neuen Schulleiterbüro. Der ganze untere Stock wird kostenbewusst umgebaut. Aus den bestehenden 4 Räumen entstehen 2 grössere Räume. Zum einen gibt es ein Sitzungszimmer mit einem grossen Tisch und zum anderen ein Grossraumbüro. Der Zugang zum Schulleiterbüro ist neu von der Seite vom alten Schulhaus her möglich.

Sommerferienöffnungszeiten Gemeindeverwaltung Bühler

Während den Sommerferien werden die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung verkürzt. Die Verwaltung hat vom 6. Juli 2024 bis 11. August 2024 jeweils Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 – 10.30 Uhr geöffnet. Terminvereinbarungen ausserhalb der Öffnungszeiten sind selbstverständlich auch während dieser Zeit möglich. Am 2. August bleibt die Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlossen. Der Pikettdienst ist während dieser Zeit gewährleistet.

Kreditfreigabe für die Anschaffung von Notstromaggregaten

Die Tiefbaukommission beantragt die Kreditfreigabe für die Anschaffung von Notstromaggregaten für die Gewährleistung der Wasserförderung bei Strommangellage. Der Kanton schreibt vor, dass in einer Notsituation wie Strommangellage die Wasserversorgung gewährleistet sein muss. Der Gemeinderat bewilligt die Kreditfreigabe von CHF 60'000.00.

Kreditüberschreitung Walderschliessung, Rämsen-Harzig

Im Voranschlag 2024 wurden CHF 25'000.00 für die Walderschliessung Rämsen-Harzig budgetiert. Mittlerweile weiss man, dass die Kostenschätzung zu tief angesetzt war. Es werden neu mit Kosten von insgesamt CHF 41'400.00 gerechnet, deshalb bewilligt der Gemeinderat die Kreditüberschreitung von CHF 16'400.00 für das Walderschliessungsprojekt Rämsen-Harzig.