Tarife des Grundbuchamtes
Handänderungssteuer
2% von Handänderungswert (Minimaler Wert = amtliche Steuerschätzung)
1% bei Handänderungen zwischen Eltern und Nachkommen
Steuerfrei: Handänderungen unter Ehegatten
Grundbuchgebühren
- für Handänderungen: 1‰ vom Handänderungswert (Minimal Fr.200.-)
- für Errichtung neuer Grundpfandrechte: 1‰ von der Pfandsumme (Minimal Fr. 100.--)
Grundstückgewinnsteuer
Die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer erfolgt durch die Kantonale Steuerverwaltung. Für Fragen in diesem Bereich wenden Sie sich bitte direkt an:
Kant. Steuerverwaltung AR
Abt. Rechtsdienst / Spezialsteuern
9102 Herisau AR
Abteilungsleiter:
Frau L. Nick
Tel.: 071 353 63 01
ladina.nick@ar.ch