Navigieren in Bühler AR

Tarife des Grundbuchamtes

Handänderungssteuer

2% von Handänderungswert (Minimaler Wert = amtliche Steuerschätzung)

1% bei Handänderungen zwischen Eltern und Nachkommen

Steuerfrei: Handänderungen unter Ehegatten

Grundbuchgebühren

  • für Handänderungen: 1‰ vom Handänderungswert (Minimal Fr.200.-)
  • für Errichtung neuer Grundpfandrechte: 1‰ von der Pfandsumme (Minimal Fr. 100.--)

Grundstückgewinnsteuer

Die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer erfolgt durch die Kantonale Steuerverwaltung. Für Fragen in diesem Bereich wenden Sie sich bitte direkt an:

Kant. Steuerverwaltung AR
Abt. Rechtsdienst / Spezialsteuern
9102 Herisau AR
Abteilungsleiter:
Frau L. Nick
Tel.: 071 353 63 01
ladina.nick@ar.ch 

Links

Steuergesetz A.Rh.

Gesetz über die Gebühren der Gemeinden A.Rh.