Grundbuchverträge
Der Grundbuchverwalter arbeitet unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (Zivilgesetzbuch, Grundbuchverordnung etc.) Verträge und Anmeldungen aus, so unter anderem:
Eigentum
- Kauf
- Schenkung
- Tausch
- Erbteilung (sofern dies nicht durch Erbschaftsamt erledigt wurde)
- Stockwerkeigentums-Begründung
Dienstbarkeiten
- Fahr- und Fusswegrechte
- Baurechte
- Wohnrechte
- Nutzniessungsrechte
- baurechtliche Verhältnisse
- Quellenrechte
- Pflanzbeschränkungen
- div. Nutzungsbeschränkungen
Grundpfandrechte
- Grundpfandrechtsbegründungen und Löschungen
Persönliche Rechte
- Kaufsrecht
- Vorkaufsrecht
- Rückkaufsrecht
- Gewinnanspruchsrecht