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Erbschaftsplanung

Wer es nicht dem Gesetz, den Erben oder dem Zufall überlassen will, was mit seinem Vermögen geschieht, wenn er oder sie einmal nicht mehr da ist, sorgt schon zu Lebzeiten vor.

Eine vorausschauende Nachlassplanung verhindert Streit unter den Erben und sorgt dafür, dass das Vermögen dem Wunsch des Verstorbenen entsprechend weitergegeben wird. 

Die Gemeindekanzlei bemüht sich um 

  • Eine kompetente Information und Beratung
  • Eine systematische Analyse der individuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse
  • Die Ausarbeitung von massgeschneiderten Lösungen für die Regelung der finanziellen Verhältnisse im Todesfall
  • Öffentliche Beurkundung von Ehe- und/oder Erbverträgen
  • Öffentliche Beurkundung von letztwilligen Verfügungen
  • Entgegennahme von eigenhändigen Testamenten, öffentlich beurkundeten letztwilligen Verfügungen sowie Erbverträgen zur Aufbewahrung im Depot